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Krankmeldung und Beurlaubung

Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule umgehend

biber

 

 

06825 / 2840

 

oder

 

Email an die Klassenlehrerin

und melden Sie Ihr Kind vom Unterricht ab. 


Fehlt Ihr Kind länger als drei Unterrichtstage, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag in der Schule ein.

 

Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht ist im § 9 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO), veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes.

 

(1) Urlaub vom Besuch der Schule darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen.

(2) In den allgemeinbildenden Schulen wird Urlaub bis zu drei Tagen im Monat vom Klassenlehrer, bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter, darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde erteilt.
(3) Für die Erteilung von Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig, soweit nicht die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.

 

Vorlagen für Entschuldigungsschreiben finden Sie am Ende des Hausaufgabenheftes oder auf der Homepage bei Downloads und Links.

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